Es zeigt sich sowohl aus dem Bericht als auch anlässlich dieser Gerichtsverhandlung, dass insbesondere keine sinnvolle Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist und S. stark darunter leidet. Offensichtlich werden die Kommunikationsfertigkeiten von M. und V. durch unverarbeitete Themen aus der Paarebene (frühere Ehe) derart beeinträchtigt, dass sie auf der Elternebene bezüglich ihres gemeinsamen Sohns aktuell nicht funktionieren.