4. Am 25. September 2012 fand in Anwesenheit der Eltern und des Beistands eine Besprechung dessen ersten Berichts über die persönlichen Verhältnisse von S. (Instruktionsverhandlung) statt. Die Eltern stimmten dem Bericht inhaltlich zu, fanden ihn jedoch beschönigend; die Zustände rund um das Besuchsrecht und die Erziehungsfragen seien weit dramatischer als geschildert. Auch mit den im Bericht an sie gerichteten Empfehlungen erklärten sie sich einverstanden. Zum Schluss dieser Besprechung wurde S. kindsgerecht informiert.