Wie die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort auf Seite 3 ausführt, ist demnach vorliegend zu prüfen, ob einerseits die von der Beschwerdegegnerin in Betreibung gesetzte Forderung über Fr. 114.-- zu Recht besteht und in Betreibung gesetzt worden ist und andererseits der Rechtsvorschlag von der Beschwerdegegnerin korrekterweise aufgehoben worden ist.