Es fehle der Nachweis, dass die Beschwerdegegnerin die Originalrechnungen/Mahnungen richtig adressiert, ausgedruckt, couvertiert, frankiert und der Post übergeben habe. Wenn von mehreren Aussendungen eines Absenders alle Sendungen bei einem Empfänger nicht ankommen würden, dann sei es zumindest möglich, eher sogar wahrscheinlich, dass im Produktionsprozess dieses Absenders ein Problem bestehe und die entsprechenden Dokumente gar nie bis zur Post gekommen oder diese Sendungen von der Post nicht zugestellt, sondern als "unzustellbar" an den Absender zurückgegangen seien.