5.3. Die Beklagte macht geltend, dass die Vertriebswege der zur Diskussion stehenden Produkte unterschiedlich seien. Die Beklagte liefere fast ausschliesslich an Gastrobetriebe und an Abholmärkte für Grossverbraucher (wie z.B. CCA), im Detailhandel würden ihre Produkte kaum gehandelt und Migros und Coop würden "Flauderspiel" nicht verkaufen. Auch sei der Konsumenten- bzw. Kundenkreis der beiden Getränke völlig unterschiedlich.