5.2. Die Klägerin führt aus, dass die Beklagte für den Vertrieb ihrer Produkte im Wesentlichen die gleichen Vertriebswege wie die Klägerin benutze. Die Klägerin sei auch bereits 42 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang von Dritten auf das Produkt der Beklagten angesprochen und aufmerksam gemacht worden.