Die Behauptung der Klägerin, bei der Marke "Flauder" handle es sich um ein kreatives, neues und überraschendes Kennzeichen, wird demnach geteilt. Hinzu kommt, dass "Flauder" nicht zuletzt auch durch den schweizweiten Vertrieb über die beiden Grossverteiler Coop und Migros und dank intensiver Werbung seit seiner Markteinführung im Jahr 2002 einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Die Marke "Flauder" ist folglich stark kennzeichnungskräftig und geniesst entsprechend einen erweiterten Schutzumfang.