Die Bezeichnung "Flauder" sei gemäss Schweizerischem Idiotikon ein Dialektwort, welches nicht ausschliesslich im Kanton Appenzell I.Rh., sondern auch in den Kantonen Aargau, Bern, Basel, Luzern, Zug und Zürich verwendet werde und etwas Leichtes, Flatterndes bezeichne. Mit Sicherheit stehe fest, dass das Wort "Flauder" nicht eine Wortschöpfung der Klägerin, sondern ein bestehendes Dialektwort und gleichzeitig ein Wortteil des im Kanton Appenzell I.Rh. bestehenden Wortes "Flickflauder" darstelle. Damit handle es sich nicht um eine kreative Wortkonstruktion, schon gar nicht um eine Marke, welche mit viel Aufwand kreiert worden sei.