Vielmehr sei es so, dass Anbieter neuer Produkte den Grossverteilern hohe Promotionsbeträge entrichten könnten und müssten, damit diese Produkte in das Sortiment aufgenommen würden. Daraus, dass auch Volg das Getränk in seinem Sortiment anbiete und seit letztem Jahr zusätzliche Geschmacksrichtungen produziert würden, könne die Klägerin nichts zu ihren Gunsten ableiten. Unbeachtlich sei sodann der Vertrieb eines (alkoholfreien) "Flauder-Panachés" durch die Brauerei Locher AG. Selbst Marktumfragen seien nicht relevant betreffend der Frage, ob eine starke Marke vorliege. Die Bezeichnung "Flauder" sei gemäss Schweizerischem Idiotikon ein Dialektwort,