In den letzten 130 Jahren habe sich die Welt grundlegend verändert und damit auch der Sprachgebrauch. Automobil, Atomstrom, Telefon, Computer, Internet und Datenkommunikation seien zum Beispiel Wörter, die es 1881 noch nicht gegeben habe. In der Google- Trefferliste zu "Flauder" ergebe sich nirgends ein Hinweis auf ein im Sprachgebrauch verwendetes Wort Flauder. Das Zeichen "Flauder" zur Bezeichnung eines Getränks sei damit in bestem Sinne kreativ, neu und überraschend. Die Marke "Flauder" der Klägerin erweise sich als besonders unterscheidungskräftig und somit als starke Marke, der grosser Schutz zukomme.