Das Mineralwasser, welches die Klägerin zur Herstellung des Getränks "Flauder" verwende, stamme aus der Mineralquelle Gontenbad. Gleichzeitig solle das Zeichen mit der Anspielung auf den Schmetterling auch den Bezug zu einem leichten, fruchtig-blumigen Geschmack herstellen, der für Frische und Leichtigkeit stehe. Das Wort "Flauder" sei - ausser im Zusammenhang mit den Produkten der Klägerin - heute nicht mehr gebräuchlich. Es sei zwar 1881 gemäss dem Nachweis der Beklagten in verschiedenen Regionen vorgekommen, nicht aber in Appenzell I.Rh. In den letzten 130 Jahren habe sich die Welt grundlegend verändert und damit auch der Sprachgebrauch.