vertreibe. Die Bezeichnung "Flauder" stamme aus dem Begriff Flickflauder, der im Dialekt des Kantons Appenzell I.Rh. einen Schmetterling bezeichne und nur im Kanton Appenzell I.Rh. gebraucht werde. Die Marke der Klägerin "Flauder" leite sich aus diesem Dialektwort ab, das ausserhalb des Kantons Appenzell I.Rh. nicht bekannt sei. Mit der Verwendung des Begriffs "Flauder" für ein Getränk der Klägerin mit Holunderblütengeschmack solle zum einen die Verbundenheit mit dem Kanton Appenzell I.Rh. dargestellt werden. Das Mineralwasser, welches die Klägerin zur Herstellung des Getränks "Flauder" verwende, stamme aus der Mineralquelle Gontenbad.