Ein solches Trefferbild wäre schlicht undenkbar, wenn die Marke "Flauder" in den vergangenen zehn Jahren keine oder nur eine geringe Bekanntheit erlangt hätte. Seit 2010 würden zudem zwei weitere Geschmacksrichtungen vertrieben, nämlich "Holunderbeeren" und "Rhabarber & Quitten". Das "Ur-Flauder" werde als "Flauder Original" vertrieben. Daneben stelle die Brauerei Locher AG unter der Markenlizenz der Klägerin seit längerer Zeit ein Flauder-Panaché her, das die Klägerin ebenfalls 40 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang