O., Art. 3 N 95). In der Schweiz verlangt die Praxis in der Regel einen langjährigen Gebrauch der Marke und intensive Werbung. Eine Marke wird namentlich dadurch gestärkt, dass sie auf dem Markt eine hohe Bekanntheit erlangt hat (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 97 ff.). Die Ausstrahlung starker Marken erhöht die Wahrscheinlichkeit von Assoziationen respektive die Gefahr, dass die Konsumenten ähnliche Drittmarken als Serienzeichen missdeuten oder aber als Kennzeichen gleichwertiger, austauschbarer Ersatzprodukte auffassen (vgl. von Büren/Marbach/Ducrey, a.a.O., N 665).