4.1. Der Schutzumfang einer Marke ist umso grösser, je höher ihre Kennzeichnungskraft ist. Dabei wird zwischen schwachen, normalen und starken Marken unterschieden. Starke Marken geniessen einen grossen Schutzumfang, während bei schwachen Zeichen bereits bescheidene Abweichungen genügen, um einen rechtlich ausreichenden Abstand einzuhalten. Durchschnittliche Zeichen geniessen einen durchschnittlichen Schutzumfang (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 3 N 69 ff.). Als ursprünglich schwach gelten Marken, deren wesentliche Bestandteile gemeinfrei sind oder sich eng an gemeinfreie Bestandteile anlehnen.