Die Beklagte änderte auch nicht das Schriftbild, indem sie zum Beispiel den Anfangsbuchstaben "F" durch ein "V" ersetzte. Der Wortklang ist ebenfalls weitgehend ähnlich, liegt doch bei "Flauderspiel" die Betonung auf dem Wortbestandteil "Flauder". Der Unterschied in der Silbenzahl durch den beschreibenden Anhang "-spiel" vermag die Ähnlichkeit der Klangwirkung nicht zu beseitigen. Der Sinngehalt, nämlich die Assoziation zum Schmetterling, bleibt auch mit dem Zusatz "-spiel" unverändert.