Keines der beiden Getränke enthält Aufputschmittel oder gilt als Spirituose, womit allenfalls die Konsumation zu gleichen Gelegenheiten zu hinterfragen wäre. Da die Klägerin schon seit Jahrzehnten auch alkoholhaltige Getränke wie Spirituosen vermarktet, könnten die Konsumenten auf den Gedanken kommen, dass das Getränk "Flauderspiel", welches die Marke "Flauder" integral übernommen hat, ein neues Produkt der Klägerin oder ein von ihr mitlanciertes Produkt wie das Flauder-Panaché sei. Es liegt somit eine hohe Ähnlichkeit zwischen "Flauder" und "Flauderspiel" vor, weshalb sie als gleichartig zu bewerten sind.