Hinzu komme, dass die Klägerin bereits seit rund 60 Jahren Spirituosen vertreibe. Es bestehe demnach eine erhebliche Gefahr, dass die massgeblichen Abnehmerkreise zur Auffassung gelangen würden, die unter ähnlichen Marken angebotenen Produkte würden aus demselben Unternehmen stammen oder stünden zumindest unter der Kontrolle der Klägerin.