Die Marke "Flauder" werde auch im Produktebereich Biermischgetränke verwendet. Die lizenzierte Nutzung der Marke "Flauder" für das Produkt "Flauder-Panaché" durch die Brauerei Locher AG sei stellvertretender Gebrauch nach Art. 11 Abs. 3 MSchG, welcher der Klägerin zuzurechnen sei. Hier bestehe ebenfalls Gleichartigkeit unter den Produkten. Hinzu komme, dass die Klägerin bereits seit rund 60 Jahren Spirituosen vertreibe.