Die Verwechslungsgefahr ist folglich abhängig von der Warenähnlichkeit, der Zeichenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Auch ist von Bedeutung, an welche Verkehrskreise sich die betreffenden Waren richten. Diese Kriterien bilden ein bewegliches System: Je näher sich die Waren sind, desto grösser wird das Risiko von Verwechslungen und desto stärker muss sich das jüngere Zeichen vom älteren abheben (vgl. Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], a.a.O., Art. 1 N 45 ff., Art. 3 N 45 f.).