Sie vertreibt seit Januar 2011 ein kohlensäurehaltiges und einen Alkoholgehalt von 8% aufweisendes Getränk unter der Bezeichnung "Flauderspiel". Am 18. Juli 2011 reichte der Rechtsvertreter der Mineralquelle Gontenbad AG (folgend: Klägerin) Klage gegen die SPEEDTRADE GmbH (nachfolgend: Beklagte) ein mit dem Rechtsbegehren, es sei der Beklagten, unter Androhung der Bestrafung ihrer verantwortlichen Organe und geschäftsführenden Personen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB (Bestrafung mit Busse) für den zu Widerverhandlungsfall, zu verbieten, das Zeichen "Flauderspiel" zur Kennzeichnung von Getränken auf