Die mit dem Quartierplan ermöglichte viergeschossige Bauweise und die Regelbauweise in der Zone W3 überragenden First- und Gebäudehöhen würden sich offensichtlich nicht in das Ortsbild eingliedern, wie es durch die bestehende Überbauung nördlich und östlich des Plangebietes vorgegeben sei. Die zweigeschossigen Bauten nördlich der Kaustrasse, welche eine einheitliche Gebäudeflucht bilden würden und auch nach Ansicht der Vorinstanz in ästhetischer Hinsicht zweifellos schützenswert seien, würden sogar im wahrsten Sinne des Wortes "in den Schatten gestellt" und erdrückt.