Andererseits ist die Quartierplanung aber auch den Interessen der Beschwerdeführer entgegengekommen, indem sie unter anderem einige gesetzlich mögliche Grenzabstände, Ge- bäude- und Firsthöhen reduzierte. Die Beschwerdeführer vermögen die Interessenabwägung mit ihren Vorbringen nicht als rechtswidrig oder qualifiziert ermessenfehlerhaft zu widerlegen. Dem Quartierplan Hintere Wühre II stehen auch keine höherwertigen Interessen entgegen.