So berücksichtigte sie einerseits raumplanungsrechtliche Interessen: Der zusätzliche Wohnungsbedarf erfordert unter Ausnützung der eingezonten Bauzonen und haushälterischem Umgang mit dem Boden eine innere Verdichtung. Dazu eignet sich das Quartierplangebiet Hintere Wühre als eigentliche Baulücke am Dorfrand. Andererseits ist die Quartierplanung aber auch den Interessen der Beschwerdeführer entgegengekommen, indem sie unter anderem einige gesetzlich mögliche Grenzabstände, Ge- bäude- und Firsthöhen reduzierte.