In den übrigen Bereichen B1 bis B4 ist die Gebäudehöhe auf maximal 13m und die Firsthöhe auf 16.5m begrenzt (vgl. FSK act. 10). Da im Quartierplangebiet Hintere Wühre II die viergeschossige Bauweise wie oben erwähnt zulässig ist, bewegen sich die maximalen Gebäude- und Firsthöhen innerhalb des Planungsermessens, welche die Bauverordnung einräumt. 28 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang