Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Feuerschaugemeinde als Quartierplanungsbehörde mit den einzelnen Vorschriften des Quartierplanreglements ihr Planungsermessen eingehalten hat, indem sie die Bauverordnung beachtet, sich bei der Festlegung von Ausnützungsvorschriften nur in begrenztem Rahmen von der im Zonenplan definierten Grundordnung entfernt und eine umfassende Interessenabwägung unter Beachtung der Raumplanungsgrundsätze vorgenommen hat. 25 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang