Der Quartierplan Hintere Wühre II ist somit im selben Mass demokratisch legitimiert wie der Zonenplan, womit er grundsätzlich nur noch auf die Übereinstimmung mit den Raumplanungsgrundsätzen, unter anderem die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedelung des Landes, zu prüfen wäre. Da jedoch im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung diese Genehmigung durch die Feuerschaugemeine noch nicht vorgelegen hat, wird der Quartierplan Hintere Wühre II in den nachfolgenden Erwägungen ergänzend auch auf die Übereinstimmung der im Zonenplan definierten Grundordnung geprüft.