c. In Anwendung von Art. 35 BauG ist der Quartierplan Hintere Wühre II nach Zustandekommen des fakultativen Referendums von den Stimmberechtigten des gleichen Gemeinwesens, nämlich der Feuerschaugemeinde, genehmigt worden, welches auch den Zonenplan beschlossen hat. Der Quartierplan Hintere Wühre II ist somit im selben Mass demokratisch legitimiert wie der Zonenplan, womit er grundsätzlich nur noch auf die Übereinstimmung mit den Raumplanungsgrundsätzen, unter anderem die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedelung des Landes, zu prüfen wäre.