c. Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes verletzt demnach auch Art. 64a BV nicht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Wirtschaftsfreiheit weder ein verfassungsmässiges Recht auf Bildung über den Primarschulunterricht hinaus noch ei- 19 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang nen Anspruch auf staatliche Leistungen und ein gerichtlich durchsetzbares Recht darauf bietet (vgl. BGE 103 Ia 369 E. 4.a).