Bund und Kantone verhalten sich subsidiär und fördern gezielt dort, wo der Einzelne die Eigenverantwortung nicht wahrnehmen kann oder wo die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse an Weiterbildung hat. Auch das in Bearbeitung stehende Weiterbildungsgesetz wird die Kantone nicht zur Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen verpflichten (vgl. Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung, Erläuternder Bericht vom 21. Oktober 2011, S. 21 f.; BG act. 7, S. 20).