Die Kantone sind bis zum Erlass einer bundesrechtlichen Regelung im Bereich der Weiterbildung weiterhin befugt, eigene Normen für den Weiterbildungsbereich aufzustellen (vgl. BF act. 7, S. 18). Das schweizerische Weiterbildungssystem beruht aber auch künftig in erster Linie auf der Eigenverantwortung der Privaten. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sind aber auch die Arbeitgeber zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aufgefordert. Bund und Kantone verhalten sich subsidiär und fördern gezielt dort, wo der Einzelne die Eigenverantwortung nicht wahrnehmen kann oder wo die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse an Weiterbildung hat.