e. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass von ihm in seinem Beruf eine permanente Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der Qualitätsstandards verlangt würde. Als Familienvater von vier Kindern habe er kaum die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen. Allein das Tragen der Schulgelder stelle eine erhebliche Belastung des Familienbudgets dar. Wenn jährlich noch Fr. 2'600.-- dazukommen würden, bedeute dies eine zusätzliche erhebliche Einschränkung, die er nicht hinnehmen könne. Es könne auch nicht sein, dass man sich in einer Notlage befinden müsse, um die Schulbeiträge nicht auferlegt zu bekommen.