Es rechtfertigt sich somit, die budgetierten Ausbildungsbeträge im Grundsatz den jungen Personen zu deren beruflicher Förderung zur Verfügung zu stellen, da über 40-Jährige in der Regel finanziell eher die Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung selber zu tragen. Die Rechtsordnung geht nämlich vom Grundsatz aus, dass der Einzelne - insbesondere derjenige, der vor Beginn seiner Ausbildung berufstätig war, Einkommen erzielen und Ersparnisse anlegen konnte - seine Ausbildung selber zu finanzieren hat, soweit sich nicht das Gemeinwesen durch Unentgeltlichkeit des Unterrichts an den Kosten beteiligt (vgl. Plotke, N 8.241; AGVE 1992 S. 560;