d. Wohl ist Ausbildung ein zentrales Anliegen auf Bundes- und kantonaler Ebene. Trotzdem müssen die dem Kanton Appenzell I.Rh. für die Bildung zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten insgesamt wie auch unter Beachtung anderer kantonaler Aufgaben stets mitberücksichtigt und gezielt eingesetzt werden (vgl. Plotke, Schweizerisches Schulrecht, 2. Auflage, Bern 2003, N 4.511). Es rechtfertigt sich somit, die budgetierten Ausbildungsbeträge im Grundsatz den jungen Personen zu deren beruflicher Förderung zur Verfügung zu stellen, da über 40-Jährige in der Regel finanziell eher die Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung selber zu tragen.