Gemäss Art. 8 Abs. 1 und 2 BV sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen seiner Herkunft, seiner Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.