15 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang Art. 12 Abs. 2 des Ausbildungsbeitragsgesetzes in die Wege zu leiten, nicht eingetreten werden kann. e. Der Beschwerdeführer kann jedoch gemäss Art. 7bis KV durch Einreichung einer Initiative die Abänderung des Ausbildungsbeitragsgesetzes beantragen. (…) III.