Die Landesschulkommission Appenzell forderte mit Verfügung vom 26. Januar 2011 von X gestützt auf Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987 (Ausbildungsbeitragsgesetz) den Ausbildungsbeitrag für das erste Semester des Schuljahrs 2009/2010 von Fr. 1'300.-- zurück, welches der Kanton Appenzell I.Rh. für den Besuch des Studiengangs "Z" am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen (KBZ) geleistet hat. Das KBZ habe aufgrund der Interkantonalen Fachschulvereinbarung vom 27. August 1998 (FSV) den Ausbildungsbeitrag für die betreffende Ausbildung im Kanton Appenzell I.Rh. verrechnet.