Eine solche Relation ist in der Regel auch bei kleinen Bauten gegeben, zumal diese im Brandfall ebenfalls durch die Feuerwehr gelöscht würden, nicht zuletzt auch wegen eines allfälligen Übergreifens der Flammen auf die unmittelbare Umgebung oder auf einen je nach Witterung trockenen Torfboden oder eine trockene Streue. Der Feuerschutz wird also auch kleinen und bescheiden ausgestatteten Bauten gewährt. Aus diesem Grunde ist es denn auch unerheblich, in welchem Umfang und in welcher Dichte eine Liegenschaft überbaut ist.