Gebäulichkeiten sind also Bauwerke, die künstlich und räumlich in Erscheinung treten und derart ausgestaltet sind, dass sie geeignet sind, Menschen, Tiere oder Sachen gegen Witterungseinflüsse ganz oder teilweise zu schützen. Stehen auf einer Liegenschaft Gebäulichkeiten im oben umschriebenen Sinne, kann zweifellos von einer überbauten Liegenschaft ausgegangen werden.