2.1. Strittig ist, welchen Abstand die geplante Erweiterung (der Garage) gegenüber der rekurrentischen Parzelle einzuhalten hat. Um diese Fragestellung zu beantworten, muss Klarheit darüber bestehen, ob es sich dabei um eine Nebenbaute oder Tiefbaute oder gar um einen Bestandteil einer Hauptbaute handelt, denn je nach rechtlicher Qualifikation gelten unterschiedliche Grenzabstände.