5 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang Zusammenfassend ergibt sich, dass den Rekurrenten unter den konkreten Umständen die erforderliche enge räumliche Beziehung zum Quartierplangebiet fehlt. Die Quartierplanung berührt sie in ihren eigenen schutzwürdigen Interessen nicht. Die Vorinstanz hat die Einsprachelegitimation daher zu Recht verneint. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 539 vom 15. Mai 2012 1.4. Abgrenzung zwischen Stimmrechts- und Aufsichtsbeschwerde Verwaltungsverfahrensgesetz vom 30. April 2000 (VerwVG, GS 172.600)