Die angefochtene Verkehrsanordnung erweist sich als geeignete und notwendige Massnahme zur Schaffung von öffentlichem Parkraum. Sie ist mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1101 vom 23. Oktober 2012 4 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang 1.3. Einsprachelegitimation gegen Quartierpläne Verwaltungsverfahrensgesetz vom 30. April 2000 (VerwVG, GS 172.600) Art. 37 lit. b VerwVG: