Standeskommissionsbeschluss Nr. 718 vom 26. Juni 2012 2 - 51 Geschäftsbericht 2012 – Anhang 1.2. Anordnung öffentlicher Parkplätze in der Kernzone Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG: In der Kernzone des Dorfes Appenzell besteht ein öffentliches Interesse für die Anordnung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze. Die mit dem Parkieren von Fahrzeugen verbundenen Lärmimmissionen sind in einer Kernzone nicht übermässig. Aus den Verhandlungen der Standeskommission: (…)