Bei der Prüfung der Jahresrechnungen durch die Stiftungsaufsicht konnten bis auf zwei Stiftungen (bei einer Stiftung waren die Unterlagen unvollständig, in einem Fall waren überhaupt keine Unterlagen eingereicht worden) alle klassischen Stiftungen kontrolliert werden. Verschiedene Stiftungen entsprechen nun auch den verschärften bundesrechtlichen Anforderungen an die Revisionsstelle.