tet. 1(2) im Handelsregister eingetragene klassische Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern und 1 (1) kirchliche Stiftung wird vom Bischof von St.Gallen beaufsichtigt. Bei 6 (7) im Handelsregister eingetragenen Stiftungen handelt es sich um BVG-Stiftungen, die unter der Aufsicht der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht stehen. Bei der Prüfung der Jahresrechnungen durch die Stiftungsaufsicht konnten bis auf zwei Stiftungen (bei einer Stiftung waren die Unterlagen unvollständig, in einem Fall waren überhaupt keine Unterlagen eingereicht worden) alle klassischen Stiftungen kontrolliert werden.