4. Bewilligung für den Verkauf von Grundstücken Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und regelt die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts bzw. die Erteilung einer Bewilligung für den Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland. Im Berichtsjahr wurde beim Volkswirtschaftsdepartement wie im Vorjahr ein Gesuch um Erlass einer Feststellungsverfügung eingereicht und bearbeitet.