wird diese Aufgabe gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung seit dem Jahr 2002 durch die dem Baudepartement des Kantons St.Gallen angegliederte Interkantonale Fachstelle (SG/TG/AI) sichergestellt. Erlasse und Verfügungen erfolgen aber weiterhin durch das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh. Die Fachstelle betreute folgende Geschäfte aus dem Kanton Appenzell I.Rh.:  WEG-Einfamilienhäuser 14  WEG-Eigentumswohnungen 3  Mietgeschäfte 4 (mit total 83 Mietwohnungen)