4. Wohnbau- und Eigentumsförderung Der Bund hat die Unterstützung des Wohnungsbaus und den Erwerb von Wohneigentum nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies bedeutet, dass seit 2002 keine neuen Gesuche mehr angenommen werden. Die Verwaltung, Überwachung und Betreuung der bestehenden Geschäfte muss aber während der ganzen Laufzeit (maximal 30 Jahre) sichergestellt werden. Für den Kanton Appenzell I.Rh. wird diese Aufgabe gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung seit dem Jahr 2002 durch die dem Baudepartement des Kantons St.Gallen angegliederte Interkantonale Fachstelle (SG/TG/AI) sichergestellt.