Die klassischen Felder des kantonalen Vollzugs auf dem Gebiet der Landesversorgung sind die Lebensmit- tel- und die Treibstoffrationierung sowie die Heizölbewirtschaftung. Während die Lebensmittelrationierung jeden Einwohner unterschiedslos trifft, sind bei der Treibstoffbewirtschaftung nur die Motorfahrzeughalter und bei der Heizölbewirtschaftung die Betreiber der Heizanlagen betroffen. Dabei tragen wegen der Datenbasen der Einwohnerkontrollen, die dafür befassten Ämter sowie die kantonalen Motorfahrzeugkontrollen und die Umweltfachstellen die Hauptlast des kantonalen Vollzugs.