Die Kantone und ihre Gemeinden werden überall dort zur Mitarbeit herangezogen, wo eine flächendeckende Bewirtschaftung in Frage steht und wo der Einzelne von einer Konsumeinschränkung betroffen ist. Das hängt damit zusammen, dass nur diese Gemeinwesen eine zuverlässige Übersicht über die bezugsberechtigten Konsumenten verfügen. Die klassischen Felder des kantonalen Vollzugs auf dem Gebiet der Landesversorgung sind die Lebensmit- tel- und die Treibstoffrationierung sowie die Heizölbewirtschaftung.